Querschnittlähmung

Ist Folge eines Unfalls oder eines Behandlungsfehlers eine Querschnittslähmung, so bedarf die rechtliche Vertretung ganz besonderer Sorgfalt und Fachkenntnisse.

Wie sich zum Beispiel in diesem Beitrag in einem Forum für Unfallopfer zeigt (http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=219414#post219414), neigen Anwälte die sich zum ersten Mal mit der Materie beschäftigen dazu, lediglich das Schmerzensgeld geltend zu machen.

Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse sind allerdings Schadensposten, die gerade bei einer Querschnittslähmung das eigentliche Schmerzensgeld auf Dauer weit übersteigen.

Was bei der Behandlung einer Querschnittslähmung durch den Rechtsanwalt äußerst wichtig ist, ist die Wahrnehmung moderner Behandlungsmethoden. So gibt es mittlerweile Medikamente die die Nerven im Rückenmark wieder wachsen lassen können. Hier ist es wichtig zeitnah die entsprechende Kostenübernahme der Gegenseite zu erhalten, da die gesetzliche Krankenversicherung derartige Behandlungen üblicherweise noch nicht übernimmt.

In den nachfolgenden Fällen haben Gerichte Schmerzensgeld bei einer Querschnittslähmung zugesprochen:

500.000 EUR + 500 EUR monatliche Schmerzensgeldrente,
LG Kiel vom 11.07.2003, 6 O 13/03
Hohe Querschnittslähmung bei einem 3 ½ Jahre alten Kind

400.000 EUR + 375 EUR monatliche Schmerzensgeldrente
LG Aachen vom 13.06.2000, 9 O 40/00
Komplette Querschnittslähmung

200.000 EUR
LG Amberg vom 07.01.2008, 22 O 278/06
Fast vollständige Querschnittslähmung durch Pistolenschüsse

100.000 EUR + immaterieller Vorbehalt
OLG Hamm vom 27.05.2009, 11 U 175/07
Inkomplette Querschnittslähmung mit Lähmung der Beine