Anwaltliches Honorar

Wir legen Wert darauf, dass unser Honorar vorab abgesprochen wird und für den Mandanten nachvollziehbar ist. Jeder Geschädigte soll die Möglichkeit haben sich ohne große Anfangsinvestitionen einen Eindruck von unserer Kanzlei machen zu können. Hierzu bieten wir die folgende Vergütungsstruktur an:

Ein Kostenloser Rückruf

Wenn Sie uns eine E-Mail oder einen Brief schreiben in dem Sie Ihre Situation schildern rufen wir Sie kostenlos zurück und besprechen die Situation kurz mit Ihnen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in der Mail oder in dem Brief auf die folgenden Punkte mit eingehen:

  • Wie und wann ist es zu der Verletzung gekommen?
  • Welche Folgen hatte die Verletzung, wie geht es Ihnen jetzt?
  • Hat der Verursacher / dessen Versicherung schon zugestimmt, Ihnen Schadensersatz zu zahlen?
  • Sind schon Zahlungen an Sie erfolgt?
  • Sind Sie rechtsschutzversichert?
  • Wie und wann können wir Sie am besten erreichen (Email / Telefon)?

Erstberatung 30 Minuten zu 95 EUR zzgl. UST

Einen umfassenden Einblick in die Situation können Sie uns am ehesten in einem Besprechungstermin vermitteln. Einen solchen Termin rechnen wir nach Zeit mit 95 EUR zzgl. UST pro 30 Minuten ab. Wir freuen uns darauf sie in unseren Kanzleiräumlichkeiten zu begrüßen. Falls notwendig kommen wir auch zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus.

Honorar für die weitere Mandatsbetreuung

Im Rahmen der Erstberatung wird dann vereinbart, was Sie in die weitere Mandatsbearbeitung investieren. Es gibt hier drei Möglichkeiten, die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nach Stunden und eine Erfolgsvereinbarung. Wir arbeiten auch mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und klären im Vorfeld auch eine Übernahme des Anwaltshonorars ab.

Honorar nach RVG

Wird keine gesonderte Vereinbarung getroffen erfolgt eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Vergütung berechnet sich dann nach Tabellen aus dem Betrag den wir für Sie geltend machen (Streitwert).

Honorar nach Stunden

Eine für beide Seiten sehr faire und nachvollziehbare Abrechnung ist auch die nach Stunden. Hier werden monatlich die von uns geleisteten Stunden abgerechnet, Sie erhalten jeweils eine Aufstellung mit den Tätigkeiten die wir für Sie ausgeführt haben.

Erfolgsbezogenes Honorar

Mittlerweile ist es Anwälten auch erlaubt in Einzelfällen eine erfolgsbezogene Vergütung abzuschließen. Üblicherweise vereinbart man hier, eine gewisse Grundpauschale die gezahlt wird. Weiterhin dann einen Prozentsatz von dem vom Anwalt erstrittenen Betrag. Die erfolgsbezogene Vereinbarung hat den Vorteil, dass Sie dem Geschädigten das Kostenrisiko nimmt. Eine Vergütung wird nur gezahlt, wenn der Anwalt auch Erfolg hat. Leider hat der Gesetzgeber die erfolgsbezogene Vergütung nur für bestimmte Fälle erlaubt, man muss jeweils im Einzelfall prüfen ob sie geeignet und zulässig ist. Eine erfolgsbezogene Vergütung ist auch denkbar, wenn zum Beispiel ein vorbearbeitender Anwalt einen zu geringen Schaden geltend gemacht hat, aber schon mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet hat.