Unfallversicherung zahlt nicht

Sie hatten einen Unfall und es sind bleibende Einschränkungen zurück geblieben?

Wesentlich ist hier, dass die zahlreichen Fristen der Unfallversicherung eingehalten werden. Fristversäumnisse haben einen vollständigen Verlust des Anspruchs zur Folge. Tragisch, wenn die Leistung eigentlich als Absicherung gedacht war.

Eine dauerhafte Beeinträchtigung die zu einer Invaliditätsleistung führt,  kann zum Beispiel nur dann geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich schriftlich festgestellt wurde. An diese ärztliche Feststellung sind durchaus hohe Ansprüche zu stellen, nicht jedes Attest reicht aus. Zwar muss nicht der genaue Invaliditätsgrad beschrieben sein, mindestens muss aus dem Attest ersichtlich sein, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich dauernd bleiben werden.

Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit Jahren spezialisiert im Versicherungsrecht. Dass er ebenfalls das Medizinrecht betreut, kommt hierbei dem Mandanten sehr zu Gute, da die entsprechenden Kenntnisse für die Auswertung der ärztlichen Berichte unerlässlich sind. Er ist genau der richtige Mann um Sie auf den Weg zur verdienten Rente zu begleiten.

 

Unsere Mandanten über uns:

(5/5) Bewertung zu Rechtsanwälte Steinbock & Partner Fachanwälte

chris k.. vom 18.11.2013

„Kompetente Begleitung durch Herrn Dr. Lang in einer Unfallversicherungs-Angelegenheit über einen Zeitraum von knapp 2 Jahren. Währenddessen immer wieder sehr gute, transparente und verlässliche Kommunikation persönlich, per Mail und per Telefon. Abschluss mit einem guten Ergebnis.“