Schmerzensgeld Motorradunfall

Für viele bedeutet das Motorradfahren ein großes Stück Freiheit. Doch insbesondere, wenn es zu einem Unfall kommt, sind die Folgen für Motorradfahrer gravierend. So gab es allein 2019 über 30.000 Unfälle mit Motorrädern, mit teilweise schweren Verletzungen für die Fahrer. Der ADAC schätzt, dass bis zu 2/3 der Unfälle auf Autofahrer zurückzuführen sind. Wann Sie nach einem Motorradunfall Schmerzensgeld verlangen können und wie hoch dieses ausfällt erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Wann habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Und wie grenzt sich dies vom Schadensersatz ab?

Grundsätzlich gilt, dass nach einem Unfall zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld unterschieden werden muss. Vom Schadensersatz sind alle materiellen Schäden erfasst, also alle Schäden, die in Geld zu beziffern sind. Darunter fallen beispielsweise Arztkosten oder auch Reparaturkosten, weiterhin aber auch Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Die immateriellen Schäden hingegen werden im Rahmen des Schmerzensgeldes ausgeglichen. Dies sind daher alle Schäden, die nicht in Geld zu beziffern sind. Denn wer beispielsweise einen körperlichen Schaden erleidet, hat so gesehen keinen geldwerten Nachteil. Damit dieser bestehende Nachteil ausgeglichen werden kann, kann der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen. Geregelt ist dies in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das Schmerzensgeld im deutschen Recht hat dabei zwei Ziele:
Das Schmerzensgeld schafft einen finanziellen Ausgleich für den Geschädigten. Zudem kompensiert es im Rahmen der Genugtuungsfunktion das erlittene Unrecht.
Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die Verletzung eines der in § 253 Absatz 2 BGB genannten Rechtsgüter.
  2. Der Schaden ist kausal auf ein Verhalten des Schädigers zurückzuführen.
  3. Der Schädiger handelte schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig.

Wie bestimmt sich die Höhe des Schmerzensgeldes?

Grundsätzlich gilt, dass ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld immer einzelfallabhängig ist. Denn erlittenes Leid ist immer individuell, sodass feste Grenzen gar nicht möglich sind. Allerdings kann man im Rahmen von Schmerzensgeldtabellen einsehen, wie in ähnlich gelagerten Fällen bei vergleichbaren Verletzungen entschieden wurde. Diese Tabellen sind oftmals ein Richtwert bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Anbei finden Sie eine Liste mit Beispielen von Schmerzensgeldzahlungen nach einem Motorradunfall:

Art der VerletzungHöhe des SchmerzensgeldesEntscheidendes Gericht
Riss von Leber und Gallen­blase200.000 €Urteil des OLG Coburg, 2005
Beckenring- und Symphysen­sprengung, Rippen­serien- und Ellenbogen­fraktur, Schlüssel­beinbruch, Acromion­fraktur, Lungen­contusion, Kniegelenks­distorsion mit Erguss­bildung, Hodencontusion, Neuro­pathie des rechten Armes, Erektile Dysfunktion, Schmerzen beim Geschlechts­verkehr50.000 €Urteil des OLG Hamm, 2013
Distale Unter­schenkel­amputaion infolge schwerer Fußver­letzung45.000 €Urteil des OLG Nürnberg, 2013
Schwere Verletz­ung von Kniege­lenk und Knie­scheibe14.000 €Urteil des OLG Brandenburg, 2009
Mittelhand­fraktur, Rippen­bruch, Hüftgelenks­prellung3.000 €Urteil des OLG Koblenz, 2011

Hat der Helm einen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes?

In Deutschland gilt gemäß § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) für Motorradfahrer eine Helmpflicht. Daher hat ein fehlender Helm auch einen Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Das zuständige Gericht nimmt dabei ein Mitverschulden von bis zu 30 Prozent an, sofern der Fahrer keinen Helm trägt.

Beeinflusst fehlende Schutzkleidung die Höhe des Schmerzensgeldes?

Neben dem verpflichtenden Motorradhelm gibt es für Motorradfahrer in der Straßenverkehrsordnung keine weiteren Vorgaben für eine Schutzkleidung. Im Hinblick auf die hohe Verletzungsgefahr ist es allerdings ratsam, weitere Schutzkleidung zu tragen. Allerdings hat diese keinen (positiven) Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Dies bestätigte das OLG Düsseldorf 2019 noch einmal in einem Urteil. Begründet wurde dies in dem Fall damit, dass es zum Unfallzeitpunkt kein allgemeines Verkehrsbewusstsein gab, Motorradschutzkleidung zu tragen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Personenschäden

Sofern Sie einen Motorradunfall erlitten haben, klären wir Sie gerne darüber auf, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit Jahren bei Personenschäden im Verkehrsrecht und im Versicherungsrecht. Dass er ebenfalls das Medizinrecht betreut, kommt hierbei dem Mandanten sehr zugute, da die entsprechenden Kenntnisse für die Auswertung der ärztlichen Berichte unerlässlich sind. Ergänzend stehen mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Julian Pfeil und der auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwältin Ines Heck weitere Kollegen zur Verfügung, die bei Spezialfragen hinzugezogen werden können. Wir bieten den Geschädigten daher eine umfassende Betreuung durch ein Team von Spezialisten.

Über das anwaltliche Honorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kommt je nach Fall auch eine erfolgsbezogene Vergütung in Betracht.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen, unter anderem in Würzburg, München, Gotha und Bad Kissingen, bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen Rückruf-Service nutzen.

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