Blinddarmdurchbruch – Arzthaftung

Blinddarmentzündung benötigt zeitnahe Behandlung

Eine Blinddarmentzündung (Appendizitis) ist heutzutage gut behandelbar. Dafür sind allerdings eine rechtzeitige Diagnose und zeitnah erfolgende, fachgerechte Behandlung Voraussetzung.

Wird eine Blinddarmentzündung zu lange nicht behandelt und erreicht ein akutes Stadium, können starke gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten die Folge sein. Ein Blinddarmdurchbruch mit anschließender Bauchfellentzündung kann schnell lebensbedrohende Ausmaße annehmen.

Erhebliche Narben und Verwachsungen im Bauchbereich können als Dauerfolge auftreten. Diese können bei Frauen auch zu Einschränkungen bei der Fähigkeit, Kinder zu bekommen, führen.

Hohe Anforderungen der Rechtsprechung an die Behandlung

Die Gerichte stellen an die Behandlung von unklaren Bauchschmerzen mit Verdacht auf Appendizitis hohe Anforderungen.

So hat das OLG Düsseldorf bereits in seinem Urteil vom 11.05.1987 (Aktenzeichen 8 U 19/86) festgehalten, dass ein Krankenhaus fehlerhaft handelt, wenn es bei Einweisung eines Patienten durch den Hausarzt mit einem entsprechenden Verdacht auf akute Blinddarmentzündung diesem Verdacht nicht umgehend diagnostisch nachgeht.

Klassische Symptome für eine Appendizitis sind Bauchschmerzen, die vor allem im Unterbauch rechts auftreten. Fieber, beschleunigter Puls, Übelkeit, Appetitlosigkeit oder Durchfall können weitere Symptome sein.

Liegen entsprechende Symptome vor, die auf eine Blinddarmentzündung schließen lassen, kann der Arzt durch klinische Untersuchung diesem Verdacht weiter nachgehen. Hierbei gibt es unterschiedliche, auch kombinierbare Ansatzpunkte, z.B. den McBurney Punkt, den Lanz-Punkt, das Rovsing-Symptom, das Blumberg-Zeichen, das Sitkowski-Zeichen oder das Psoas-Zeichen.

Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 5 U 3/99) stellte fest, dass sogar ein grober Behandlungsfehler vorliegt, wenn eine akute Blinddarmentzündung nicht durch entsprechende Untersuchungen ausgeschlossen wird und das Krankenhaus stattdessen einfach mit der anfänglichen Verdachtsdiagnose Gastroenteritis (Darmgrippe) weiterarbeitet. In diesem Fall wurden dem Patienten 70.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Gerichte sind sich weitgehend einig, dass bei einer akuten Blinddarmentzündung unverzüglich die Indikation zur Appendektomie (Entfernung des Wurmfortsatzes des Blinddarms) zu stellen ist. Andernfalls macht sich das Krankenhaus schadensersatzpflichtig (so zum Beispiel entschieden vom OLG Hamm, Aktenzeichen 3 U 90/86).

Aufklärung und Indikation zur Operation bzw. Abstrich gezielten Antibiose

Vor einer Durchführung der Operation ist der Patient zunächst über die Risiken aufzuklären, auch wenn es sich um eine dringende Operation handelt. So hat das OLG Bamberg (Aktenzeichen 4 U 75/03) ausdrücklich festgehalten, dass nur die Bedenkzeit verkürzt werden kann. Dies bedeutet keinesfalls, dass eine Aufklärung entfallen kann.

Weiterhin ist für die Indikation der Operation auch notwendig, dass klinische Befunde und Laborwerte diese rechtfertigen. Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen 8 U 65/97) sprach einem Patienten, bei dem eine Appendektomie ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen wurde, Schadenersatz zu.

Ist es bereits zur Perforation des Blinddarms gekommen, so muss bei der operativen Behandlung auf jeden Fall auch ein Abstrich durch die Ärzte durchgeführt werden. Dies ist notwendig, um herauszufinden, welche Keime in den Bauchraum gelangt sind, sodass neben einem Breitbandantibiotikum auch gezielt der vorhandene Keim bekämpft werden kann. Das OLG Hamm wertete in seinem Urteil vom 07.07.2015 (Aktenzeichen I-26 U 112/14) einen nicht erfolgten Abstrich als Behandlungsfehler.

Hilfe bei fehlerhafter Behandlung

Der Verfasser dieses Artikels Rechtsanwalt Dr. Lang ist Fachanwalt für Medizinrecht. Seit Jahren setzt er die Rechte der Geschädigten bei Behandlungsfehlern gegen Ärzte, Krankenhäuser und die hinter ihnen stehenden Versicherungen durch.

Gerade bei fehlerhaften Behandlungen von Blinddarmentzündungen konnten schon erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldbeträge durchgesetzt werden.

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