Referenzen / Erfolge

Uns ist bewusst, dass ein längerer Gerichtsprozess gerade für Geschädigte eine erhebliche Belastung darstellt. Wir versuchen daher zunächst die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen. Häufig führt hier eine gute Aufarbeitung der Rechtslage und der Schadensposten, gegebenenfalls mit einem Klageentwurf und ein abschließendes Regulierungsgespräch mit der gegnerischen Versicherung auch zu einer Lösung. Falls die Gegenseite allerdings nicht bereit ist einen angemessenen Schadensersatz zu leisten oder auf Zeit spielt setzen wir die Interessen unserer Mandanten zeitnah gerichtlich durch.

Nachfolgend haben wir eine kleine Auswahl unserer gerichtlichen Fälle im Bereich Personenschaden und Berufsunfähigkeit zusammen gefasst:

Landgericht Würzburg (Aktenzeichen 14 O 664/09, unser Aktenzeichen 10/863) Mandantin war hier bei einer Operation durch einen groben Behandlungsfehler verletzt worden. Ihre vorherige Anwältin erhob Klage mit einem Streitwert von 15.000 EUR. Nachdem wir die Angelegenheit übernommen und aufgearbeitet hatten, konnte ein Schadensersatz von 150.000 EUR erstritten werden.

Landgericht Würzburg (Aktenzeichen 24 O 2913/06, unser Aktenzeichen 06/745) Mandantin war berufsunfähig, die Versicherung hatte sich geweigert zu zahlen. Im Gerichtsverfahren konnte eine Zahlung von 150.000 EUR erstritten werden.

Landgericht Ansbach (Aktenzeichen 2 O 1331/09 Rae, unser Aktenzeichen 08/284) Mandantin hatte bei einem Reitunfall schwere Verletzungen erlitten. Der Voranwalt hatte zunächst nur sehr geringe Beträge gefordert und die Angelegenheit dann verjähren lassen. Es konnte erreicht werden, dass dessen Versicherung einen Schadensersatz von 47.500 EUR leistet.

Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 17 O 2551/10, unser Zeichen 10/180): Mandantin war bei einem Reitunfall verletzt worden. Wir konnten erreichen, dass die Versicherung des Schädigers insgesamt 25.000 EUR für den entstandenen Rentenschaden leistet.

Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 17 O 9265/08, unser Zeichen 07/773): Mandantin war bei einem Reitunfall verletzt worden. Die Gegenseite verweigerte zunächst vollständig die Bezahlung. Nach Einreichen einer Klage beim Landgericht Nürnberg konnte eine Schadensersatzzahlung von 22.560,00 EUR erreicht werden.

Landgericht Würzburg (Aktenzeichen, 14 O 1810/10, unsere Zeichen 10/179 und 10/237). Die Mandantin war hier bei einem Autounfall schwer geschädigt worden. Die gegnerische Versicherung zahlte 5.000 EUR freiwillig, ihr vorheriger Anwalt sagte hierzu sinngemäß, dass sie froh sein könnte die 5.000 EUR zu bekommen. Im Gerichtsverfahren konnten wir einen Schadensersatz von weiteren 27.000 EUR erstreiten. Zusätzlich zahlte die Versicherung der Mandantin weitere 62.418,08 EUR als Ausgleich für die bleibenden Beeinträchtigungen.

Landgericht Würzburg (Aktenzeichen 11 O 2154/06, unser Aktenzeichen 05/524). Mandant war bei einer Operation aufgrund eines groben Arzthaftungsfehlers geschädigt worden. Der behandelnde Arzt wurde nach unserer Klage zu einer Schadensersatzzahlung von 63.478,41 EUR verurteilt.