Verkehrsunfall

Ein Großteil der Personenschäden wird immer noch durch Verkehrsunfälle verursacht. Hier muss in verschiedenen Etappen vorgegangen werden. Zunächst muss abgeklärt werden, dass der Unfallverursacher und dessen Versicherung dem Grunde nach für den Unfall haften muss. Nach § 7 STVG haftet der Halter eines Fahrzeugs (und damit seine Halterhaftpflichtversicherung) für sämtliche Schäden die durch sein KFZ verursacht werden. Dies schließt nach § 10 StVG auch ausdrücklich für Tötungen und nach § 11 StVG für Körperverletzungen. Fachanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Julian Pfeil betreut in der Kanzlei spezialisiert das Verkehrsrecht. (mehr auf www.steinbock-partner.de: Verkehrsrecht).

Steht fest, dass die Gegenseite haftet, investieren wir viel Zeit um mit Ihnen das Ausmaß der Schäden zu ermitteln. Wir machen dann neben einem individuell ermittelten Schmerzensgeld auch Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden geltend. Als Fachanwalt für Medizinrecht mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Lang genau der richtige Anwalt für Sie.