Behandlungsfehler oder Kunstfehler durch Arzt? Wann der Arzt haftet

Das Arzthaftungsrecht ist eine sehr sensible Rechtsmaterie. Auf der einen Seite werden den Ärzten heutzutage Arbeitsbedingungen zugemutet, die wesentlich leichter zu Fehlern führen. Auf der anderen Seite liegt noch lange kein Behandlungsfehler vor, nur weil der geplante Behandlungserfolg ausbleibt. Stehen Arzthaftungsansprüche im Raum, liegt diesen meistens auch eine Störung des Arzt / Patientenverhältnisses zu Grunde.

Den Arzt verklagen – Arzthaftung

Was ist zu beachten, wenn Sie einen Arzt verklagen wollen? Der Arzthaftungsprozess ist ein langwieriger Prozess der häufig über Gutachten von medizinischen Sachverständigen gewonnen wird. Entscheidend ist dabei, dass der beteiligte Rechtsanwalt dem Gutachter die Fragen so aufarbeiten, dass er auch zum eigentlichen Kernproblem Stellung nehmen kann. Hierzu ist Erfahrung und ein intensives Befassen mit den prozessualen Besonderheiten des Prozesses der Arzthaftung notwendig.

Prüfen, ob ein Behandlungsfehler oder Kunstfehler vorliegt

Ein erster Schritt ist das Einholen der Patientenunterlagen des Schädigers sowie der vor- und nachbehandelnden Ärzte. Soweit der Mandant gesetzlich krankenversichert ist, holen wir üblicherweise auch noch seine Krankenkasse mit ins Boot. Diese kann über den MDK kostenfrei ein Gutachten einholen darüber einholen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Rechtsanwalt Dr. Lang betreut seit Jahren spezialisiert im Medizinrecht. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und daher genau der richtige Anwalt, um Sie bei Fragen zur Arzthaftung u. a. bei Behandlungsfehlern oder Kunstfehlern zu beraten und zu vertreten.

 

Unsere Mandanten über uns:

(5 von 5) von M. P. bewertet am 08.11.2013 in Medizinrecht ( Ich wurde von Rechtsanwalt Dr. Lang wegen eines chirurgischen Behandlungsfehlers vertreten ) „Ich war mit der Kanzlei sehr zufrieden – eine angenehme Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Lang. Insgesamt eine zügige Abwicklung und es wurde ein gutes Ergebnis beim Schadensersatz aussergerichtlich erzielt. Ich kann die Kanzlei bestens weiterempfehlen.“